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Mit der 1. BImSchV gibt es neue Messfristen bei den Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Von der jährlichen Messung verändert sich diese, je nach Alter der Anlage, auf alle zwei bzw. drei Jahre. Die sicherheitstechnische Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bleibt jedoch auch weiterhin bei den meisten Anlagen jährlich bestehen. Deutliche Verschärfungen gibt es hingegen bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle usw.). Hier liegt der Schwerpunkt im Bereich der Reduzierung des Feinstaubs.
Download: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
Zuletzt geändert am: 02.02.2011 um 18:31 Zurück![]() |
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Konzeption und technische Realisierung: bitsol.de