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Austausch von alten Heizkesseln wird Pflicht!Mit der neuen Energieeinsparverordnung werden erhöhte Anforderungen an die Bauteile definiert. Erstmals ist nun auch der Vollzug gesetzlich geregelt. So prüft der Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen seiner Feuerstättenschau (§26b) z.B. -die Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln -die Dämmung der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen -ob Zentralheizungen einer zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausgestattet sind -ob Umwälzpumpen in Zentralheizungen mit Vorrichtungen zur selbsttätigen Anpassung der elektrischen Leistungsaufnahme ausgestattet sind Download: EnEV-2009-Lesefassung-nicht-amtliche-Fassung.pdf Zuletzt geändert am: 02.02.2011 um 18:16 Zurück![]() |
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Konzeption und technische Realisierung: bitsol.de