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Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung (BKÜO) regelt die Schornsteinfegertätigkeiten in allen 16 Bundesländern. Zusätzlich werden landesspezifische Arbeiten in einer Landesverordnung (VoSchA) geregelt. Bitte berücksichtigen Sie, dass abweichend zur (BKÜO), ebenfalls eine Fahrtpauschale von 8,2 AW und ein Entgelt auf 1,10 € für Hamburg festgesetzt wurden. Weitere Informationen finden Sie im: - Gesetz zur Bemessung von Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten und der Anzahl der Kehrbezirke vom 27.04.2010 - Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten vom 01.06.2010 Download: Kehr- und Überprüfungsordnung Zuletzt geändert am: 27.12.2011 um 19:44 Zurück![]() |
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