Veränderungen bei der Messpflicht, Nicht aber bei den Überprüfungen!

Liebe Leserin, lieber Leser,
in der aktuellen Tagespresse wurde über die Veränderungen der Messpflicht von Kleinfeuerungsanlagen berichtet, die zu verstärken Nachfragen bei unseren Innungsbetrieben und zu Unsicherheiten bei den Betreibern geführt hat. Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.BImSchV) wird voraussichtlich im März 2010 Inkrafttreten. Damit ändern sich die die Zeitabstände für die wiederkehrenden Messungen auf - alle zwei Jahre für Anlagen die älter als zwölf Jahre sind - alle drei Jahre für Anlagen die jünger als zwölf Jahre sind Moderne Öl- oder Gasbrennwertfeuerstätten sind bereits heute, bedingt
durch Ihren guten Wirkungsgrad, von einer Beurteilung der Abgasverluste ausgenommen. Lediglich bei Ölanlagen wird die Russzahl sowie das Vorhandensein von möglichen Ölderivaten überwacht. Auch die Kosten für die jährlichen Messungen wurden ab Januar 2010, bedingt durch eine neue Arbeitszeitstudie, auf weniger als € 9,00 für Gasheizungen und weniger als € 14,00 für Ölheizungen gesenkt. Unabhängig von den Veränderungen bei der Messpflicht, ergibt sich die Notwendigkeit der „Sicherheitstechnischen Überprüfung“ nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Diese unterscheidet nicht nach dem Alter von Feuerungsanlagen, sondern nach Ihrer Betriebsweise..
Daher werden Feuerungsanlagen auch weiterhin in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger überprüft.
- Raumluftabhängige Feuerungsanlagen einmal im Kalenderjahr
- Raumluftunabhängige Feuerungsanlagen, moderne Brennwertfeuerstätten sowie Anlagen zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmen Heizöl in jedem zweiten Kalenderjahr
- Anlagen mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung in jedem dritten Kalenderjahr.
Diese Abgaswegeüberprüfung sowie die Beurteilung des Kohlenmonoxidwertes (CO) dient ausschließlich der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und dem Schutz der Betreiber. Auf ein Wort zum Schluss: „Wussten Sie, dass es Sie in aller Regel, bereits durch die Verschlechterung des Wirkungsgrades Ihrer Heizungsanlage um nur 1,0 %, mehr kostet als die jährliche Messung durch Ihren Schornsteinfeger“. Der Klimaschutz geht uns alle an – lassen Sie uns gemeinsam handeln. Hamburg, den 18. Januar 2010.
Download: Tabelle der Mess- und Überprüfungsfristen.pdf Zuletzt geändert am: 02.02.2011 um 18:23
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