WER SETZT PREISE FÜR LEISTUNGEN DER SCHORNSTEINFEGER FEST?
Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.