Interner Bereich
Hamburger Schornsteinfeger
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Der Vorstand

Personalien

Informationen zum
LIV Hamburg

B


  • Bivalente Heizungen

    Bivalente Heizungen sind Heizungen, bei denen Öl- oder Gasfeuerungsanlagen in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einem Solarkollektor betrieben werden, soweit die Wärmepumpe oder der Solarkollektor nicht ausschließlich der Brauchwasserbereitung dient. 

     
  • Brennerart

    Die Brennerart kann sein ein Brenner mit Gebläse für Ölzerstäuber- oder Gasgebläsebrenner (von Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung), ohne Gebläse für atmosphärische Gasbrenner (von Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung, auch wenn diese ein Gebläse zur Gas-Luft-Vormischung haben) oder Verdampfungsbrenner für entsprechende Ölbrenner. Die Art des Brenners wirkt sich auf den bei der Bewertung des Abgasverlustes zu berücksichtigenden Toleranzwert und bei Öl auf den Rußzahl-Grenzwert aus. 

     
  • Brennstoffe

    In Feuerungsanlagen nach § 1 der 1. BImSchV dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden: 1. Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, 2. Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks, 3. Torfbriketts, Brenntorf, 3a. Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts, 4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen, 5. naturbelassenes nicht stückiges Holz beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde, 5a. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Mai 1993, oder vergleichbare Holzpellets oder andere Presslinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität, 6. gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen, 7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen, 8. Stroh oder ähnliche pflanzliche Stoffe, 9. Heizöl EL nach DIN 51603-1, Ausgabe März 1998, sowie Methanol, Äthanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester, 10. Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff, 11. Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 vom Tausend, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft, 12. Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 vom Tausend, angegeben als Schwefel. 

     
  • Bereitschaftsverlust

    Der Bereitschaftsverlust ist der Teil der Feuerungswärmeleistung, der erforderlich ist, um einen Heizkessel gegebenenfalls mit ein- oder angebautem Wassererwärmer auf einer bestimmten Temperatur zu halten, wenn keine Wärmeleistung abgenommen wird; er wird bezogen auf die eingestellte Feuerungswärmeleistung. 

     
  • Brandschutz

    Der Schornsteinfeger kommt dem Brandschutz bzw. dem vorbeugenden Brandschutz bei seiner täglichen Arbeit nach. Er begutachtet täglich sämtliche Schornsteine und Feuerstätten, an denen er zu tun hat und zeichnet diverse Mängel auf und sorgt für dessen Abschaffung. 

     
  • Brennwertgerät- bzw. feuerstätte

    Ein Brennwertgerät ist eine Feuerstätte zur Beheizung oder Wassererwärmung, in der fühlbare Wärme des Verbrennungsgases und zusätzlich Kondensationswärme des im Verbrennungsgas enthaltenen Wasserdampfes genutzt werden. 

Gesetze und Verordnungen

Rund um das Handwerk.

Informationen zu
Gesetzen und Verordnungen