KANN MEIN SCHORNSTEINFEGER AUCH REPARATUREN NACH FESTGESTELLTEN MÄNGELN DURCHFÜHREN?
Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.
Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.