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Neue Kehr- und Überprüfungsordnung


Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in

Geändert am 14.04.2022


Mit Datum vom 26. Oktober 2021 wurde die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verändert. Diese enthält die gesetzlichen Regelungen für kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen, die Formblätter sowie die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten.

 

Hier erhalten Sie eine nichtamtliche Lesefassung für Hamburg 


Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

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