Neue Kehr- und Überprüfungsordnung
Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in
Geändert am 14.04.2022
Mit Datum vom 26. Oktober 2021 wurde die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verändert. Diese enthält die gesetzlichen Regelungen für kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen, die Formblätter sowie die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten.
Hier erhalten Sie eine nichtamtliche Lesefassung für Hamburg
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)