Veränderungen für Hauseigentümer ab 2013
Freie Schornsteinfegerwahl für Überprüfungen, Messungen und Kehrungen.
Erstellt am 29.01.2013
Neue Regelungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013
Ab dem Jahreswechsel können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger auswählen
Zukünftig ist es möglich sich für alle freien Schornsteinfegerarbeiten (Kehren, Messen oder Überprüfen) einen/seinen "Wunschfeger" auszuwählen. Die hoheitlichen Tätigkeiten (Kehrbuchführung, Feuerstättenschau, Bauabnahmen oder Ersatzvornahmen) bleiben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Der Eigentümer bzw. Verwalter steht aber mit der Liberalisierung auch deutlich mehr in der Pflicht. Hierzu gilt es die Termine gemäß Feuerstättenbescheid zu beachten, die Arbeiten zu beauftragen und die notwendigen Nachweise fristgerecht einzureichen.
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