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bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Hamburger Schornsteinfeger
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Hamburger Schornsteinfeger
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Der Vorstand

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LIV Hamburg

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Veränderungen für Hauseigentümer ab 2013

Freie Schornsteinfegerwahl für Überprüfungen, Messungen und Kehrungen. 
Erstellt am 29.01.2013
 
Neue Regelungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013Ab dem Jahreswechsel können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger auswählen
 
Zukünftig ist es möglich sich für alle freien Schornsteinfegerarbeiten (Kehren, Messen oder Überprüfen) einen/seinen "Wunschfeger" auszuwählen. Die hoheitlichen Tätigkeiten (Kehrbuchführung, Feuerstättenschau, Bauabnahmen oder Ersatzvornahmen) bleiben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Der Eigentümer bzw. Verwalter steht aber mit der Liberalisierung auch deutlich mehr in der Pflicht. Hierzu gilt es die Termine gemäß Feuerstättenbescheid zu beachten, die Arbeiten zu beauftragen und die notwendigen Nachweise fristgerecht einzureichen.
 
 

Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten

Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten regelt  wichtige Überprüfungsaufgaben
Geändert am 14.04.2022
 
Einerseits stehen ab 2013 entsprechende Veränderungen im Schornsteinfegerhandwerk an. Anderseits gilt es die Betriebs- und Brandsicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz für Hamburg zu gewährleisten. Mit der Verordnung ist es gelungen beide Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.
 
Die entsprechenden Regelungen finden Sie als Download

Fragen zum Feuerstättenbescheid

Welche Funktion hat der Feuerstättenbescheid, was muss ich beachten?
Erstellt am 29.01.2013
 
Die wichtigsten Fragen rund um diesen amtlichen Bescheid haben wir für Sie zusammengestellt.

Qualifizierten Fachleuten Vertrauen schenken

Schornsteinfegersuche über  www.schornsteinfeger.de
Erstellt am 01.02.2013
 
Auf dieser Internetseite kann durch Eingabe eines Namens unkompliziert geprüft werden, ob der Schornsteinfeger, den man mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen möchte, auch entsprechend qualifziert ist. Die dort gelisteten Schornsteinfeger sind Innungsmitglieder. 

Gesetze und Verordnungen

Rund um das Handwerk.

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Gesetzen und Verordnungen