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Hamburger Schornsteinfeger
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Informationen zum
LIV Hamburg

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1. BImSchV (Neue Anforderungen an Öfen- und Heizungsanlagen)

Erleichterung für Betreiber von Öl- und Gasheizungen, erhöhte Anforderungen für Festbrennstoffanlagen (Kaminöfen usw.) 
Erstellt am 06.04.2010
 
Ab dem 22. März 2010 gilt die geänderte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
 
Mit der 1. BImSchV gibt es neue Messfristen bei den Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Von der jährlichen Messung verändert sich diese, je nach Alter der Anlage, auf alle zwei bzw. drei Jahre. Die sicherheitstechnische Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bleibt jedoch auch weiterhin bei den meisten Anlagen jährlich bestehen.
Deutliche Verschärfungen gibt es hingegen bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle usw.). Hier liegt der Schwerpunkt im Bereich der Reduzierung des Feinstaubs.
 
 

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Überprüfungsarbeiten durch den Schornsteinfeger  !
 
 
Austausch von alten Heizkesseln wird Pflicht!
Im Gebäudeenergiegesetz werden erhöhte Anforderungen an die Bauteile definiert.
Erstmals ist nun auch der Vollzug gesetzlich geregelt. So prüft der Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen seiner Feuerstättenschau (§97) z.B.
-die Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln
-die Dämmung der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
-ob Zentralheizungen einer zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausgestattet sind
 
-ob Umwälzpumpen in Zentralheizungen mit Vorrichtungen zur selbsttätigen Anpassung der elektrischen Leistungsaufnahme ausgestattet sind
 
 

Schornsteinfegergesetz

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz AB 402
Erstellt am 12.06.2010
 
Die Schornsteinfeger-Innung Hamburg stellt Ihnen das gerade erschienene Arbeitsblatt AB 402 "Schornsteinfegergesetz / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" zum Download zur Verfügung. Es umfasst den gesamten Text des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) und des neuen Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (SchfHwG).
 

Vordruck Feuerungsanlagen (Anlage 6)

Vordruck Feuerungsanlagen (Anlage 6) für Fachfirmen
Erstellt am 12.06.2010
 
Die Schornsteinfeger-Innung Hamburg stellt allen Fachfirmen den Vordruck Feuerungsanlagen zur Verfügung. Diese wird bei Änderungen oder Neuerstellung von Feuerungsanlagen benötigt.
 

Gesetze und Verordnungen

Rund um das Handwerk.

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Gesetzen und Verordnungen